4. Juni 2026
Compliance & EU regulations
4 Min. Lesezeit

CountEmissionsEU tritt in Kraft: wichtige Fakten für Spediteure

CountEmissionsEU ist am 2026-06-01 in Kraft getreten. EU-Betreiber, die Transportemissionen offenlegen, müssen jetzt eine einheitliche ISO 14083-Methodik anwenden.

Logifie Team

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Logistics Technology Experts

Redaktionelle Illustration eines einlinigen Konvergenzgraphen auf einem stilisierten EU-gestempelten Hauptbuch, das den Übergang zu einem einheitlichen Standard für Transportemissionen darstellt

Die EU-Verordnung CountEmissionsEU trat am 2026-06-01 in Kraft und legt den ersten blockübergreifenden Standard für die Berechnung von Treibhausgasemissionen (THG) aller Verkehrsträger fest — Straße, Schiene, Luft und See. Nach einer politischen Einigung im November 2025 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet, basiert der Rahmen auf der EN ISO-Norm 14083:2023 und wendet einen Well-to-Wheel-Ansatz an, der die gesamte Kette von der Kraftstoffproduktion bis zur Nutzung abdeckt. Für Straßengüterverkehrsunternehmen ändert die Verordnung eine grundlegende Regel: Sobald sich ein Unternehmen zur Berichterstattung entschließt, ist die Wahl der Berechnungsmethode nicht mehr optional.

Was CountEmissionsEU verlangt

Die Offenlegung von Transportemissionen bleibt nach den neuen Regeln freiwillig. Jedes EU-Unternehmen jedoch, das dies tut — sei es auf Kundenanfrage, zur Erfüllung einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht oder zur freiwilligen Veröffentlichung von Zahlen — muss die von CountEmissionsEU vorgeschriebene einheitliche Methodik anwenden. Es gibt keine Ausnahme: Freiwillige Offenlegung bedeutet nicht mehr freie Methodenwahl. Die Methodik deckt vollständige Tür-zu-Tür-Transportketten statt einzelner Abschnitte ab, sodass ein Betreiber alle Phasen einer Bewegung berücksichtigen muss. Von Dritten verwendete Emissionsberechnungstools müssen unabhängig zertifiziert werden, um die Übereinstimmung mit EN ISO 14083:2023 zu bestätigen. Große Betreiber, die ausschließlich inländische Dienste oberhalb eines nationalen Beschäftigtenschwellenwerts erbringen, sind verpflichtet, Primärdaten zu verwenden — tatsächlichen Kraftstoffverbrauch, verifizierte Lastfaktoren, echte Fahrzeug- und Frachtdaten — statt branchendurchschnittlicher Standardwerte. Grenzüberschreitende Tätigkeiten, Transitbewegungen und KMU (kleine und mittlere Unternehmen) dürfen weiterhin Sekundärdaten verwenden, sofern Primärdaten noch nicht verfügbar sind, und KMU sind von der Datenverifizierungspflicht befreit, sofern sie keinen formalen Compliance-Nachweis anstreben.

Wen es betrifft und wann die vollständige Compliance erforderlich ist

Die Verordnung gilt für alle EU-Verkehrs- und Hub-Betreiber, die Emissionsdaten erzeugen oder offenlegen, einschließlich Frachtführer, Logistikdienstleister (LSP), Spediteure und Versender, die ausgelagerten Transport verwalten. IRU, die internationale Straßentransportunion, begrüßte die Verordnung , wobei EU-Direktorin Raluca Marian erklärte, dass ‚eine gemeinsame Methodik zur Emissionsmessung die Grundlage für technologieneutrale Politikgestaltung, fairen Wettbewerb und glaubwürdigen messbaren Fortschritt zur Dekarbonisierung ist.‘ Die vollständige Compliance ist 48 Monate nach der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der EU erforderlich, was die praktische Frist auf etwa Ende 2030 setzt. Die Generaldirektion Mobilität und Verkehr der Europäischen Kommission wird zwei kostenlose öffentliche Datenbanken einrichten: eine mit Emissionsfaktoren für Energieträger innerhalb von 24 Monaten und eine mit Emissionsintensitätswerten innerhalb von 42 Monaten. Ein kostenloses Berechnungstool, das speziell für KMU entwickelt wurde, wird innerhalb von 48 Monaten verfügbar sein.

Was Straßenspediteure vor der Frist 2030 tun sollten

Die gesetzliche Frist ist nicht die praktische. Branchenanalysten haben darauf hingewiesen , dass große Verlader und Hersteller bereits vor 2030 CountEmissionsEU-konforme Emissionsdaten von Frachtführern in Frachtverträgen und Ausschreibungsprozessen einfordern werden — wobei einige Beschaffungsteams voraussichtlich bereits ab 2027 Methodologieklauseln aufnehmen werden. Betreiber, die jetzt beginnen, ISO 14083-konforme Datenerfassung in ihre Telematik- oder TMS-Systeme zu integrieren, werden gegenüber Kunden besser positioniert sein, bevor diese Klauseln greifen. Der erste Schritt ist eine Prüfung der aktuellen Berechnungsmethoden: wie Emissionen heute gemessen werden, welche Daten aus Flottenmanagement-Systemen bereits verfügbar sind und wo direkte Feeds von Subunternehmern eingerichtet werden müssen. Für Betreiber, die bereits Kraftstoffkosten auf EU-Korridoren mit Logifie verfolgen , ist die Abstimmung dieser Datenfllüsse auf ISO 14083-Eingaben ein natürlicher nächster Schritt. Betreiber, die grenzüberschreitende Transporte planen, können auch eine Frachtanfrage stellen , um zu verstehen, wie emissionsbewusste Beschaffung die Ratenstrukturen auf wichtigen europäischen Routen verändert.

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