Wie viel Spesen kann ein LKW-Fahrer in Deutschland 2026 ansetzen?
Spesen für LKW-Fahrer in Deutschland 2026: 28 EUR bei 24 Stunden, 14 EUR an Teiltagen und 9 EUR Pauschale für die Übernachtung im Fahrerhaus, mit Beispiel.

Logifie Team
Logistics Technology Experts

Ein LKW-Fahrer in Deutschland kann 2026 für jeden Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit 28 EUR Spesen ansetzen und 14 EUR für An- und Abreisetage sowie für Tage mit mehr als acht Stunden Abwesenheit. Wer im Fahrerhaus schläft, kann zusätzlich pauschal 9 EUR je Kalendertag ansetzen.
Wie viel Spesen kann ein LKW-Fahrer pro Tag ansetzen?
Die Beträge stammen aus § 9 des Einkommensteuergesetzes . Dort ist die Verpflegungspauschale im Inland auf 28 EUR für einen vollen Tag mit 24 Stunden Abwesenheit festgelegt, auf 14 EUR für den Anreisetag, den Abreisetag oder einen Tag mit mehr als acht Stunden Abwesenheit ohne Übernachtung. Spesen ist das Alltagswort für diese Pauschalen. Rechtlich decken sie Verpflegungsmehraufwand ab, keinen Lohn.
Für Tage im Ausland gelten dagegen länderspezifische Sätze. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht sie jedes Jahr, und das Schreiben vom 2025-12-05 legt sie ab 2026-01-01 fest. Ein Tag in Polen oder Frankreich wird also nicht mit den inländischen 28 EUR angesetzt.
Kann ein Fahrer, der im Fahrerhaus schläft, mehr ansetzen?
Ja. Nach § 9 Absatz 1 Nummer 5b desselben Gesetzes kann ein Arbeitnehmer, der in einem Fahrzeug übernachtet, ohne Belege pauschal 9 EUR je Kalendertag für die Übernachtungskosten ansetzen, und der Satz kann für das ganze Kalenderjahr einheitlich genutzt werden ( Quelle ). Die Pauschale gilt neben der Verpflegungspauschale, beide können also am selben Tag greifen.
Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, wird die Pauschale gekürzt: um 20 Prozent des Satzes von 28 EUR für das Frühstück und um 40 Prozent für Mittag- oder Abendessen, also um 5,60 EUR und 11,20 EUR.
Wie sieht ein Monat Spesen für einen Fahrer aus?
Ein Fahrer fährt montags los, kommt freitags zurück und schläft vier Nächte im Fahrerhaus. Montag und Freitag bringen je 14 EUR, Dienstag bis Donnerstag je 28 EUR, die Verpflegungspauschale beträgt also 112 EUR. Mit 4 x 9 EUR für die Nächte im Fahrerhaus ergibt die Woche 148 EUR. Vier solche Wochen ergeben 592 EUR, vor Mahlzeitenkürzungen und mit allen Tagen zu Inlandssätzen.
Eine Änderung für 2027 ist bis 2026-10-23 nicht veröffentlicht. Betrachten Sie die Zahlen daher als Sätze für 2026 und prüfen Sie im Dezember erneut. Fahrer, die Angebote vergleichen, finden auf unserer Karriereseite für Fahrer Hinweise zur Vergütung, weitere Regeln stehen im Logifie-Blog .
Häufig gestellte Fragen
Sind Spesen für LKW-Fahrer in Deutschland steuerpflichtig?
Vom Arbeitgeber gezahlte Spesen bis zu den gesetzlichen Beträgen sind steuerfrei. Alles darüber hinaus gilt als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Zahlt der Arbeitgeber nichts, kann der Fahrer meist dieselben Beträge in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen.
Gilt der Satz von 14 EUR am An- und Abreisetag?
Ja. Bei einer Reise mit Übernachtung bringen der Anreisetag und der Abreisetag je 14 EUR, unabhängig davon, wie viele Stunden der Fahrer an diesem Tag unterwegs war. Nur die vollen 24-Stunden-Tage dazwischen bringen 28 EUR.
Ändern sich die Spesensätze 2027?
Bis 2026-10-23 ist keine Änderung veröffentlicht. Die Inlandsbeträge stehen im Einkommensteuergesetz, die Auslandssätze setzt ein Schreiben des Finanzministeriums neu fest, das meist rund um Dezember erscheint.
Kann man die 9 EUR Pauschale für das Fahrerhaus und die 28 EUR Verpflegungspauschale zusammen ansetzen?
Ja. Sie decken unterschiedliche Kosten ab: Die 28 EUR decken Verpflegungsmehraufwand, die 9 EUR die Übernachtungskosten im Fahrzeug. Wer einen vollen Tag unterwegs ist und im Fahrerhaus schläft, kann für diesen Kalendertag beide ansetzen.
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