Fünf EU-Staaten: ICS2-Frist im Straßengüterverkehr am 1. Juni 2026
Kroatien, Lettland, Polen, Rumänien und die Slowakei beenden am 1. Juni 2026 die ICS2-Übergangsfrist. Spediteure, die danach ICS1 nutzen, riskieren angehaltene Sendungen.

Logifie Team
Logistics Technology Experts

Kroatien, Lettland, Polen, Rumänien und die Slowakei müssen den Wechsel zum EU Import Control System 2 für den Straßengüterverkehr bis 2026-06-01 abschließen und damit eine vorübergehende Ausnahmeregelung beenden, die das ältere ICS1-System weiter zugelassen hat. Nach diesem Datum werden Sendungen jedes Spediteurs, der nach ICS1 anmeldet, an der EU-Zollstelle der ersten Einreise gestoppt statt verwarnt — so der Leitfaden der IRU und eine CLECAT-Mitteilung , die Anfang Mai 2026 veröffentlicht wurde.
Welche Länder die Frist zum 1. Juni 2026 betrifft
Die fünf Mitgliedstaaten decken weite Teile der östlichen und südlichen Straßenkorridore der EU ab. Polen ist gemessen an den Tonnenkilometern die größte Straßentransportnation des Blocks; Rumänien und die Slowakei bündeln die meisten Verkehrsströme aus dem Schwarzmeerraum und dem westlichen Balkan; Kroatien bildet ein Mittelmeer-Einreisetor; und Lettland wickelt einen erheblichen Anteil des Verkehrs zwischen Baltikum und EU ab. Österreich, Deutschland, Dänemark und weitere Staaten arbeiten bereits seit September 2025 unter ICS2 für den Straßenverkehr. Damit schließt 2026-06-01 die letzte vorübergehende Ausnahmeregelung, welche die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission diesen fünf Märkten zur längeren Vorbereitung gewährt hatte. Ab diesem Datum wird ICS1 für alle Verkehrsträger und alle Mitgliedstaaten vollständig außer Betrieb genommen.
Was Spediteure vor der Frist tun müssen
An der operativen Regel ändert sich gegenüber den früheren ICS2-Wellen nichts. Eine summarische Eingangsanmeldung (ENS) muss spätestens eine Stunde vor Eintreffen des Fahrzeugs an der Zollstelle der ersten Einreise abgegeben und akzeptiert sein. Eine fehlerhafte oder fehlende ENS löst unter ICS2 version 3 keine Verwarnung aus, sondern eine angehaltene Sendung. Sowohl die Branchenleitlinie von Customs-Declarations.UK als auch die Compliance-Hinweise von Maersk nennen drei Prioritäten für die nächsten beiden Wochen: die aktuelle EORI-Registrierung (Economic Operators Registration and Identification) des Spediteurs prüfen, den Datenfluss von Versender und Empfänger so durchgehen, dass alle Pflichtfelder der ENS befüllt sind, und mit Softwareanbietern oder beauftragten Vertretern abstimmen, wie die Anmeldung für jede grenzüberschreitende Bewegung ausgelöst wird. Wer regelmäßig Kabotage (inländische Lieferungen durch einen ausländisch geflaggten Spediteur) in diese Märkte abwickelt, sollte den Logifie-Leitfaden zu den Kabotage- und Entsenderegeln des EU-Mobilitätspakets durchgehen, da beide Compliance-Regime parallel laufen.
Warum die ICS2 Multiple-Filing-Lücke entscheidend ist
ICS2 version 3 führt ein Multiple-Filing-Modell ein, mit dem Spediteur, Spediteur (Forwarder) und Händler jeweils Teildaten zu einer einzigen ENS beitragen können. Dieses Modell ist noch nicht in Kraft. Solange die Europäische Kommission den Rollout nicht abgeschlossen hat — erwartet im zweiten Halbjahr 2026 nach Lobbyarbeit der IRU — bleibt das Single-Filing verpflichtend. In der Praxis bedeutet das: eine Partei, fast immer der Straßenspediteur oder sein beauftragter Vertreter, trägt allein die Verantwortung dafür, jeden erforderlichen Datenpunkt von den vorgelagerten Parteien zu erheben und für jede Sendung eine vollständige ENS abzugeben. Die Datenerhebungslast ist der Engpass, an dem sich das größte operative Risiko bündelt — und in den ersten Wochen des Juni 2026 dort die meisten Fälle angehaltener Sendungen entstehen werden, wenn die Audits vor der Frist ausbleiben.
Spediteure, die in der zweiten Maihälfte 2026 Fahrten nach Kroatien, Lettland, Polen, Rumänien oder in die Slowakei planen, sollten die nächsten zwei Wochen als Audit-Fenster behandeln. Die Spediteurs-Werkzeuge von Logifie decken Compliance-Prüfungen über mehrere Länder und den Sendungsdatenaustausch in diesen Korridoren ab; wer für gemanagte grenzüberschreitende Bewegungen ein Angebot möchte, kann hier ein Angebot anfordern .