3. September 2026
Compliance quick checks
4 Min. Lesezeit

Fahrtenschreiber für Transporter in Schweden: nationale vs internationale Regeln

Transporter und Leichtlastkraftwagen zwischen 2.5 und 3.5 Tonnen benötigen einen Fahrtenschreiber in Schweden nur für internationalen Gütertransport oder Kabotage, nicht für reine Inlandsfahrten.

Logifie Team

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Logistics Technology Experts

Der Fahrtenschreiber-Einschub eines Transporters mit zwei Fahrterkarten, eine für nationale und eine für internationale Fahrten

Transporter und Leichtlastkraftwagen zwischen 2.5 und 3.5 Tonnen müssen einen Fahrtenschreiber in Schweden nur bei der Beförderung von Gütern im internationalen Verkehr oder beim Kabotageverkehr mitführen. Diese Regelung trat am 1. Juli 2026 gemäß EU-Verordnung 2020/1054 in Kraft. Der rein nationale Transporterverkehr in Schweden bleibt außerhalb dieser Anforderung und unterliegt stattdessen Schwedens eigenen Lenkzeitregeln.

Diese Unterscheidung ist wichtig, da Schweden für diese Gewichtsklasse zwei parallele Systeme nebeneinander betreibt, und die Vermischung dieser Systeme auf einem Fahrzeug ist ein leicht zu machender Fehler bei der Einhaltung von Vorschriften.

Braucht ein Transporter in Schweden einen Fahrtenschreiber für nationale Fahrten?

Nein. Ein Transporter oder Leichtlastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger) zwischen 2.5 und 3.5 Tonnen, der ausschließlich in Schweden eingesetzt wird, muss keinen EU-Fahrtenschreiber einbauen. Stattdessen befolgt der Fahrer Schwedens nationale Ruhezeit-Regelungen, normalerweise dokumentiert in einem persönlichen Fahrtenbuch (tidbok), wie bestätigt durch Transportstyrelsen, die schwedische Verkehrsbehörde . Ein Betreiber kann sich dennoch freiwillig für den Einbau und die Nutzung eines Fahrtenschreibers entscheiden, aber das schwedische Recht verpflichtet ihn nicht dazu für reine Inlandsfahrten. Diese Ausnahmeregelung existiert ausdrücklich, weil die Regelung vom 1. Juli 2026 gemäß EU-Verordnung 2020/1054 grenzüberschreitende Aktivitäten anvisiert, nicht lokale Lieferarbeiten. Flotten mit gemischten nationalen Routen können Fahrtzeiten über ein Fahrtenverfolgung -System wie das GPS-Tracking von Logifie verfolgen, auch ohne einen eingebauten Fahrtenschreiber, das eine digitale Aufzeichnung führt, falls eine Route später neu klassifiziert werden muss.

Was gilt als internationaler Transport unter der neuen Regelung?

Eine Fahrt gilt als international, wenn sie in verschiedenen Ländern der EU, des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs beginnt und endet, oder wenn eine Leerfahrt direkt mit einer solchen Fahrt verbunden ist, wie in den Fragen und Antworten der Europäischen Kommission zum Fahrtenschreiber dargelegt. Es reicht aus, dass ein Teil der Fahrt eine Grenze überschreitet, damit die Fahrtenschreiberpflicht gilt, und Kabotageverkehr (temporäre Beförderung durch einen ausländischen Spediteur innerhalb eines anderen EU-Landes) ist ausdrücklich inbegriffen. Eine Lieferfahrt von Stockholm nach Oslo, eine Rundfahrt von Malmö nach Hamburg oder eine Kabotagefahrt, die nach einer internationalen Etappe nach Schweden aufgegriffen wird, lösen alle die Anforderung aus, auch wenn die meiste Entfernung auf schwedischen Straßen zurückgelegt wird.

Was Sie installieren müssen: Welcher Fahrtenschreiber, welche Karten?

Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich fallen, benötigen einen Fahrtenschreiber der zweiten Generation, plus eine Fahrerkarte und eine Unternehmerkarte. Die Fahrerkarte zeichnet einzelne Fahrt- und Ruhezeiten über mehrere Fahrzeuge hinweg auf; die Unternehmerkarte ermöglicht es dem Betreiber, diese Daten herunterzuladen und zu verwalten. Betreiber, die neu in den Anwendungsbereich fallen, sollten Installation und Kalibrierung vor der ersten internationalen Fahrt des Fahrzeugs bestätigen, da das Nachrüsten unter Zeitdruck der Ort ist, an dem die meisten Compliance-Lücken auftreten. Die Kopplung des Fahrtenschreibers mit der Logifie-Fahrerassistenten-App gibt Fahrern einen zentralen Ort, um die verbleibende Fahrtzeit zusammen mit Routen- und Lieferdaten zu sehen.

Nationale Fahrten in SchwedenInternationaler Transport / Kabotage
Fahrtenschreiber erforderlichNein (optional)Ja, Fahrtenschreiber der zweiten Generation
Geltende VorschriftenSchwedische nationale Ruhezeit-RegelungenEU-Verordnung 2020/1054
Erforderliche DokumentationPersönliches Fahrtenbuch (tidbok)Fahrerkarten- und Unternehmerkarten-Aufzeichnungen

Häufig gestellte Fragen

Braucht ein 2.5-Tonnen-Transporter in Schweden einen Fahrtenschreiber?

Nur wenn er für internationalen Gütertransport oder Kabotage verwendet wird. Ein ausschließlich in Schweden eingesetzter 2.5-Tonnen-Transporter unterliegt schwedischen nationalen Ruhezeit-Regelungen und benötigt keinen eingebauten Fahrtenschreiber, obwohl der Betreiber einen freiwillig installieren kann.

Was passiert, wenn derselbe Transporter sowohl nationale als auch internationale Fahrten durchführt?

Das Fahrzeug benötigt einen Fahrtenschreiber, da es für internationalen Transport verwendet wird, und er muss bei jeder Fahrt korrekt verwendet werden, einschließlich der nationalen Etappen, sobald er eingebaut ist. Betreiber können die Anforderung nicht fahrtweise ein- und ausschalten.

Unterliegt Kabotageverkehr in Schweden der Fahrtenschreiberpflicht?

Ja. Kabotageverkehr gilt als Teil des internationalen Transports gemäß EU-Verordnung 2020/1054, daher muss ein Fahrzeug mit 2.5-3.5 Tonnen, das Kabotageverkehr in Schweden durchführt, einen Fahrtenschreiber der zweiten Generation mitführen, unabhängig davon, wie viel der Fahrt innerhalb schwedischer Grenzen verläuft.

Was ersetzt den Fahrtenschreiber für nationale Transporterfahrten in Schweden?

Ein persönliches Fahrtenbuch (tidbok), Schwedens eigene Aufzeichnung von Fahrt- und Ruhezeiten, das anstelle des EU-Fahrtenschreibersystems für Fahrzeuge gilt, die ausschließlich für nationalen Transport verwendet werden. Das Fahrtenbuch zeichnet die täglichen Fahrt- und Ruhezeiten des Fahrers auf, und Betreiber können sich dennoch freiwillig für den Einbau eines Fahrtenschreibers entscheiden, obwohl dieser für reine Inlandsfahrten nicht erforderlich ist.

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