17. Juli 2026
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4 Min. Lesezeit

Benötigen Sie einen Befähigungsnachweis für den Tiertransport in der EU?

Gemäß EU-Verordnung 1/2005 benötigen Fahrer, die Tiere über 65 km zu wirtschaftlichen Zwecken transportieren, einen Befähigungsnachweis, der lebenslang gültig ist.

Logifie Team

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Eine Befähigungsnachweiskarte für den EU-Tiertransport auf einer Viehanhänger-Rampe

Ja. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1/2005 benötigt jeder Fahrer, der Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Geflügel oder Hauspferde über 65 km zu wirtschaftlichen Zwecken transportiert, einen Befähigungsnachweis, der durch eine theoretische Prüfung für Fahrten bis acht Stunden oder eine praktische Bewertung für längere Fahrten erworben wird und lebenslang gültig ist.

Was ist ein Befähigungsnachweis nach den EU-Tiertransportregeln?

Der Befähigungsnachweis ist eine persönliche Qualifikation, die an Fahrer und Betreuer ausgegeben wird, die Vieh, Geflügel oder Hauspferde auf der Straße transportieren. Er ist in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 , Artikel 17(2), festgelegt, die den Schutz von Tieren während des Transports in allen EU-Mitgliedstaaten regelt. Die Anforderung wird durch zwei Bedingungen ausgelöst: Die Fahrt muss über 65 km gehen, und der Transport muss einer wirtschaftlichen Tätigkeit dienen, d. h. er muss mit einem Gewerbe, Geschäftsbetrieb oder kommerziellen Unternehmen verbunden sein und nicht um einen privaten, nicht-gewerblichen Transport handeln. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, gilt der Befähigungsnachweis unabhängig davon, welcher Mitgliedstaat ihn ausstellt, sodass ein in einem Land qualifizierter Fahrer mit diesem Befähigungsnachweis in der gesamten EU tätig sein kann. Dies steht neben anderen spezialisierten Fahrerqualifikationen im Straßengüterverkehr, wie z. B. das für den Transport gefährlicher Güter in Europa erforderliche ADR-Zertifikat, und Spediteure, die einen konformen Rinder- oder Geflügeltransportbetrieb aufbauen, verwalten normalerweise beide Qualifikationen in derselben Fahrer-Compliance-Datei.

Wie erhalten Sie einen Befähigungsnachweis für den Tiertransport?

Fahrer beantragen die Qualifikation bei ihrer nationalen zuständigen Behörde, die die Prüfung durchführt und das Zertifikat nach bestandener Prüfung ausstellt. Der Weg hängt von der Fahrtlänge ab. Für Fahrten bis zu acht Stunden ist eine theoretische Prüfung, die Tierschutz, Handhabung und Transportbedingungen abdeckt, ausreichend. Für Fahrten von mehr als acht Stunden müssen Fahrer sowohl die theoretische Prüfung als auch eine praktische Bewertung bestehen, die praktische Handhabungskompetenz nachweist. Nach den Richtlinien der Europäischen Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE) zum Tierschutz während des Transports läuft der Befähigungsnachweis nicht ab und benötigt nach Ausstellung keine periodische Erneuerung. Spediteure, die erwägen, einen Rinder- oder Pferdetransportbetrieb aufzubauen, bewerten dies oft parallel zur Standard-Fahrereinstellung durch ihre Speditionsoperationen , da der Befähigungsnachweis zu einer grundlegenden Qualifikation für jeden Fahrer in diesem Frachtbereich wird.

Anforderungen an die Fahrtlänge auf einen Blick

FahrttypAnforderung
Bis zu 65 km (nichtgewerbliche oder kurze Ortsfahrten)Befähigungsnachweis nicht erforderlich
65 km bis 8 Stunden, wirtschaftliche TätigkeitBefähigungsnachweis durch theoretische Prüfung
Über 8 Stunden, wirtschaftliche TätigkeitBefähigungsnachweis durch theoretische Prüfung und praktische Bewertung
Jede Fahrt, Fahrzeug verwendetSeparate Fahrzeuggenehmigung/Zulassung erforderlich, unterschieden vom persönlichen Befähigungsnachweis des Fahrers

Der Befähigungsnachweis deckt die Person ab, nicht das Fahrzeug. Eine separate Genehmigung gilt für das Fahrzeug selbst für jede Fahrt, bei der diese Tierkategorien befördert werden, unabhängig von der Entfernung. Ein Briefing des Europäischen Parlaments, Forschungsdienst zum Tierschutz während des Transports vermerkt, dass die Europäische Kommission 2023 eine Überprüfung der Verordnung 1/2005 als Teil eines umfassenderen Tierschutzpakets für den Transit vorgeschlagen hat, und dieser Vorschlag unterliegt ab 2026 der Verhandlung zwischen den Mitgesetzgebern. Die oben beschriebenen Schwellenwerte von 65 km und 8 Stunden haben sich nicht geändert und bleiben das geltende Regime, aber Spediteure sollten auf eine überarbeitete Verordnung im kommenden Legislaturzyklus achten.

Häufig gestellte Fragen

Wird der Befähigungsnachweis für den Tiertransport in jedem EU-Mitgliedstaat anerkannt?

Ja. Da die Anforderung aus einer EU-Verordnung und nicht aus nationalem Recht stammt, ist ein von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats ausgestelltes Zertifikat für den Fahrer in der gesamten EU gültig, nicht nur im ausstellenden Land.

Benötigen Landwirte einen Befähigungsnachweis zum Transport ihrer eigenen Tiere?

Nur wenn der Transport als wirtschaftliche Tätigkeit gilt und über 65 km hinausgeht. Kurze, nichtgewerbliche Transporte eigener Tiere eines Landwirts, wie zwischen benachbarten Feldern, fallen grundsätzlich nicht unter die Befähigungsnachweisanforderung, aber jeder Transport, der mit Verkauf, Schlachtung oder Handel über diese Entfernung verbunden ist, führt dazu, dass er erforderlich ist.

Was ist der Unterschied zwischen einer Spediteurzulassung und einem Befähigungsnachweis des Fahrers?

Der Befähigungsnachweis ist eine persönliche Qualifikation, die der einzelne Fahrer oder Betreuer besitzt. Spediteurzulassung und Fahrzeuggenehmigung sind separate Qualifikationen, die von dem Spediteurbetrieb bzw. dem spezifischen Fahrzeug gehalten werden, und beide sind zusätzlich zum Befähigungsnachweis des Fahrers erforderlich.

Läuft der Befähigungsnachweis ab oder benötigt eine Erneuerung?

Nein. Nach Ausstellung ist der Befähigungsnachweis lebenslang gültig und unterliegt keiner periodischen Erneuerung oder Nachprüfung nach der geltenden Verordnung.

Spediteure, die einen konformen Rinder-, Geflügel- oder Pferdetransportbetrieb aufbauen, können durch die Karrierenseite von Logifie verfügbare Fahrerrollen durchsuchen, um qualifizierte, zertifizierte Fahrer zu finden.

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