10. Juli 2026
Compliance & EU regulations
4 Min. Lesezeit

Wie viele Stunden darf ein LKW-Fahrer pro Woche in der EU arbeiten?

LKW-Fahrer in der EU dürfen maximal 60 Stunden pro Woche arbeiten und im Durchschnitt 48 Stunden über vier Monate, unabhängig vom 56-Stunden-Fahrtzeit-Grenzwert.

Logifie Team

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Logistics Technology Experts

Zwei überlappende Uhren, die die wöchentliche Arbeitszeit-Grenze für LKW-Fahrer in der EU und die separate wöchentliche Fahrtzeit-Grenze darstellen

Gemäß der EU-Richtlinie 2002/15/EG darf die Gesamtarbeitszeit eines LKW-Fahrers - Fahren, Laden, Verwaltungstätigkeiten und Wartezeit - pro Woche maximal 60 Stunden betragen und im Durchschnitt über einen Vier-Monats-Referenzzeitraum nicht mehr als 48 Stunden, unabhängig vom 56-Stunden-Wochenfahrzeit-Grenzwert.

Diese Unterscheidung zwischen Arbeitszeit und Fahrtzeit führt zu den meisten Verwechslungen bei Fahrern und Logistikverantwortlichen, daher trennen die folgenden Abschnitte die beiden Grenzwerte klar voneinander und zeigen, wie sie zusammenwirken.

Was zählt als Arbeitszeit für einen LKW-Fahrer nach EU-Regeln?

Arbeitszeit nach der Richtlinie 2002/15/EG , in Kraft seit 2002, umfasst alle Tätigkeiten, die mit der Transporttätigkeit verbunden sind, nicht nur die Zeit am Steuer. Sie beinhaltet Fahren, Laden und Entladen, Fahrzeugwartung und technische Instandhaltung, Formalitäten bei Zoll oder Polizei sowie Verwaltungstätigkeiten wie Lieferscheine und Fahrtschreiber-Aufzeichnungen. Wartezeit zählt auch als Arbeitszeit, wenn die Dauer nicht im Voraus bekannt ist, beispielsweise wenn ein Fahrer ohne Zeitfenster an einer Laderampe wartet. Wartezeit fällt nur dann nicht unter die Definition, wenn der Fahrer die Pause vorab kennt und sich während dieser Zeit ausruhen darf, wie bei einer geplanten Essenspause.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitszeit und Fahrtzeit?

Arbeitszeit und Fahrtzeit werden durch zwei separate EU-Vorschriften geregelt und Fahrer verwechseln sie häufig. Fahrtzeit ist das engere Maß, das in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 festgelegt ist und die tatsächliche Zeit am Steuer begrenzt. Arbeitszeit ist das breitere Maß, das in der Richtlinie 2002/15/EG festgelegt ist und alle anderen Tätigkeiten, die mit der Arbeit verbunden sind, zusätzlich zum Fahren einschließt. Da Fahrtzeit eine Komponente der Arbeitszeit und nicht eine separate Gesamtzeit ist, liegt die 56-Stunden-Wochenfahrtzeit-Grenze bereits innerhalb der 60-Stunden-Wochenarbeitszeit-Grenze und addiert sich nicht zu dieser. Fahrer und Disponenten, die alle täglich und wöchentlich geltenden Fahrtzeit-Regeln kennen möchten, können die täglichen Fahrtzeit-Grenzen in Logifies separatem Leitfaden vergleichen .

GrenzwerttypMaximum
Tägliche Fahrtzeit (Verordnung 561/2006)9 Stunden (10 Stunden zweimal pro Woche)
Wöchentliche Fahrtzeit (Verordnung 561/2006)56 Stunden
Wöchentliche Arbeitszeit, einzelne Woche (Richtlinie 2002/15/EG)60 Stunden
Wöchentliche Arbeitszeit, im Durchschnitt (Richtlinie 2002/15/EG)48 Stunden über vier Monate

Was passiert, wenn ein Fahrer oder Unternehmer die Arbeitszeitrichtlinie verletzt?

Die Durchsetzung liegt bei den nationalen Arbeitsaufsichtsbehörden, und Verstöße können zu Bußgeldern gegen Fahrer und Unternehmer sowie zum Risiko von Lizenzentzug führen, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen. Nach der Nachrüstfrist vom 2025-08-18, die international verkehrende Fahrzeuge zur Ausstattung mit Smart Tachograph Generation 2 (V2)-Geräten verpflichtete, verlässt sich die Durchsetzung zunehmend auf Remote-Fahrtschreiber-Daten anstelle von ausschließlichen Straßenkontrollen, sodass früher übersehene Verstöße nun sichtbar sind, bevor ein Fahrzeug angehalten wird. Flotten, die Arbeitsstunden automatisch mit Logifies Fahrer-Assistent erfassen oder die Compliance mit einem vollständigen Transportmanagementsystem verwalten erfassen beide Grenzwerte, lange bevor ein Fahrtschreiber-Download einen Fehler in eine Geldstrafe verwandelt.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Arbeitszeitrichtlinie für selbstständige LKW-Fahrer?

Selbstständige Fahrer sind in der Umsetzung der Richtlinie 2002/15/EG in den meisten Mitgliedstaaten von der Definition des Mobilitätsarbeiters ausgenommen, daher gelten die 60-Stunden- und 48-Stunden-Grenzen grundsätzlich nur für angestellte Fahrer. Mehrere Mitgliedstaaten haben diese Ausnahme eingeschränkt oder verzögert, daher sollten grenzüberschreitend tätige Unternehmen die örtliche Umsetzung bestätigen, anstatt anzunehmen, dass die Ausnahme überall gilt.

Welcher Referenzzeitraum wird für den 48-Stunden-Durchschnitt verwendet?

Der 48-Stunden-Durchschnitt wird über einen Referenzzeitraum berechnet, der vom Mitgliedstaat festgelegt wird und nach der Richtlinie vier Monate nicht überschreiten darf. Arbeitgeber verfolgen die Arbeitszeit über diesen rollierenden Zeitraum und nicht Woche für Woche, daher ist eine einzelne intensive Woche akzeptabel, solange der Vier-Monats-Durchschnitt bei oder unter 48 Stunden bleibt.

Kann ein LKW-Fahrer legal 60 Stunden pro Woche arbeiten?

Ja, 60 Stunden in einer Woche sind als absolute Obergrenze erlaubt, sofern der Durchschnitt des Fahrers über den Vier-Monats-Referenzzeitraum 48 Stunden nicht überschreitet. Ein Fahrer kann nicht jede Woche 60 Stunden arbeiten, da dies gegen die Durchschnittsregel verstoßen würde, obwohl keine einzelne Woche die Obergrenze überschreitet.

Zählt Wartezeit an einer Laderampe als Arbeitszeit?

Wartezeit an einer Laderampe zählt als Arbeitszeit, wenn der Fahrer im Voraus nicht weiß, wie lange sie andauert. Ist die Wartezeit bekannt und von fester Dauer und der Fahrer darf sich während dieser Zeit ausruhen, wird sie als Pause und nicht als Arbeitszeit behandelt.

Flotten, die die 60-Stunden- und 48-Stunden-Grenzen automatisch durchsetzen möchten, anstatt sie im Nachhinein zu überprüfen, können Fahrerstunden in Echtzeit mit Logifies Tracking-Plattform verfolgen .

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