Was ist Standgeld im Straßengüterverkehr?
Standgeld im Straßengüterverkehr ist die Gebühr für Wartezeiten, die über die vereinbarte kostenlose Zeit hinausgehen; Deutschlands ADSp 2017 legt einen Standardsatz von EUR 80 pro Stunde fest, nachdem die kostenlose Zeit abgelaufen ist.

Logifie Team
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Standgeld im Straßengüterverkehr ist die Gebühr, die ein Transportunternehmen berechnet, wenn ein LKW an einer Lade- oder Entladestelle über die vereinbarte kostenlose Zeit hinaus wartet, üblicherweise ein bis zwei Stunden pro Sendung. Deutschlands ADSp 2017 Bedingungen legen einen Standardsatz von EUR 80 pro Stunde fest, sobald diese kostenlose Zeit abgelaufen ist; andere Verträge können abweichen.
Wie unterscheidet sich Standgeld von Aufenthaltsgebühren im Speditionsverkehr?
Im europäischen Straßengüterverkehr werden Standgeld und Aufenthaltsgebühren großteils synonym für dieselbe Wartegebühr verwendet, anders als im Seegüterverkehr, wo Standgeld die Lagerhaltung von Behältern und Aufenthaltsgebühren die Ausrüstungsnutzung abdecken. Einige Spediteure behalten sich vor, Aufenthaltsgebühren für Fälle zu nutzen, in denen der Anhänger selbst einen ganzen Tag oder länger gehalten wird, während Standgeld routinemäßige stündliche Verzögerungen am Ladeort abdeckt. Der sicherste Ansatz ist, den Begriff explizit im Transportvertrag zu definieren, anstatt von einer gemeinsamen Bedeutung auszugehen.
| Begriff | Was es im Straßengüterverkehr bedeutet |
|---|---|
| Standgeld | Wartegebühr, die fällig wird, sobald die vereinbarte kostenlose Lade- oder Entladezeit abgelaufen ist, normalerweise pro angefangene Stunde berechnet |
| Aufenthaltsgebühren | Im Speditionsverkehr synonym mit Standgeld verwendet, manchmal reserviert für Verzögerungen, bei denen der Anhänger länger als einen Tag gehalten wird |
| Standgeld (DE) oder temps d'attente (FR) | Die in Landessprache festgelegten vertraglichen Begriffe für dieselbe Wartegebühr, definiert in Standard-Speditionsbedingungen anstelle von Gesetzen |
Wie viel kostet Standgeld im europäischen Straßengüterverkehr?
Es gibt keinen EU-weit gesetzlich festgelegten Satz. Der am häufigsten zitierte Maßstab ist Klausel 11 der ADSp 2017, die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV) : zwei Stunden kostenlose Lade- oder Entladezeit für ein 40-Tonnen-Fahrzeug, dann eine Standardwartegebühr von EUR 80 netto pro angefangene Stunde, falls kein anderer Satz vereinbart ist. ADSp 2017 bleibt 2026 aktuell und unverändert, daher sind beide Zahlen noch immer gültige Maßstäbe. Die Gebühr besteht teilweise deshalb, weil Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Laden und Entladen als sonstige Tätigkeiten klassifiziert, die auf die Arbeitszeit eines Fahrers angerechnet werden, daher entstehen Kosten, während das Fahrzeug am Ladeort steht.
Wie können Versender und Transportunternehmen Standgebühren vermeiden?
Die meisten Standgebühren-Streitigkeiten drehen sich darum zu beweisen, wann ein LKW angekommen ist und wann das Laden begann. Transportunternehmen verlassen sich zunehmend auf GPS-Ankunftszeitstempel-Nachweise zur Dokumentation und, falls nötig, zur Bestreitung eines Anspruchs mit Belegen statt eines Fahrerwortes gegen ein Lagerverwaltungsprotokoll. Auf der Versenderseite reduziert ein Transportsystem mit Ladeplatzverwaltung und Ankunftssichtbarkeit vermeidbare Wartezeiten, indem Lagerpersonal vorab über Ankünfte benachrichtigt wird, was oft die eigentliche Verzögerungsursache ist. Die Europa.eu-Seite für Straßentransportarbeiter erklärt, wie EU-Arbeitszeitbestimmungen mit diesen Verzögerungen interagieren.
Häufig gestellte Fragen
Welcher Unterschied besteht zwischen Standgeld und Aufenthaltsgebühren?
Im europäischen Straßengüterverkehr sind die beiden Begriffe großteils auswechselbar und beschreiben beide die Gebühr, die erhoben wird, sobald die vereinbarte kostenlose Zeit am Ort verstrichen ist. Einige Verträge behalten sich Aufenthaltsgebühren für einen Anhänger vor, der länger als einen Tag statt einer kurzen Ladeplatzverzögerung gehalten wird, daher sollte die verwendete Definition immer gegen die spezifische Vereinbarung überprüft werden.
Wie viele kostenlose Stunden bekommt man für Laden und Entladen in Europa?
Es gibt keine einzige EU-weite Regel, aber die weit verbreiteten Standard-Speditionsbedingungen ADSp 2017 gewähren zwei Stunden kostenlose Lade- oder Entladezeit für ein 40-Tonnen-Fahrzeug, bevor Wartegebühren anfallen. Einzelne Verträge können eine andere Frist vorsehen, die dann Vorrang hat.
Wer zahlt Standgebühren, der Versender oder das Transportunternehmen?
Die für die Verzögerung verantwortliche Partei zahlt in der Regel. Wenn die Anlage eines Versenders langsam lädt oder entlädt, schuldet der Versender dem Transportunternehmen normalerweise eine Standgebühr für die verlorene Fahrerzeit; wenn die Verzögerung das Verschulden des Transportunternehmens ist, fällt keine Gebühr an. Die genaue Zuordnung ist im Transportvertrag festgelegt.
Ist Standgeld durch EU-Recht geregelt?
Keine einzelne EU-Regelung legt Standgebührensätze oder Freizeit-Limits fest; diese Bedingungen kommen aus dem Transportvertrag oder aus Industriebedingungen wie ADSp 2017. Die Relevanz des EU-Rechts ist indirekt: Verordnung (EG) Nr. 561/2006 rechnet Lade- und Entladeverzögerungen als Arbeitszeit für den Fahrer an, daher ist die Gebühr gerechtfertigt.
Versender, die vorhersehbare Frachtsätze mit transparenten Standgebühren wünschen, können ein Angebot anfordern das von Anfang an auf realistische Ladezeiten ausgerichtet ist.